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Regelung für Schülerinnen und Schüler,

Regelung für Schülerinnen und Schüler,

 Regelung für Schülerinnen und Schüler, die zur Risikogruppe gehören oder mit Zugehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben:

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können vom Präsenzunterricht nach ärztlicher Bescheinigung befreit werden. Grundlage hierfür ist das Schreiben des Hessischen Kultusministers zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Hessen ab dem 27.04.2020. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.
Auf Grundlage einer in Kürze erfolgenden befristeten Verordnungsänderung ist eine Freistellung vom Schulbesuch in beiden Fällen beim Schulleiter zu beantragen. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe beizufügen, es sei denn, diese lässt sich bereits der Schülerakte entnehmen. Die Kosten für eine ärztliche Bescheinigung tragen entsprechend der geltenden Rechtslage die Antragsteller.
Bitte reichen Sie den Antrag über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer Ihres Kindes ein. Eine Antragsstellung per Email ist möglich.

Dirk Schulz

Schulleiter

von Adolf-Reichwein-Schule