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Testpflicht für Präsenzunterricht

Testpflicht für Präsenzunterricht

Liebe Eltern,

das Hessische Kultusministeriums hat zum Schulstart am 19.4. nach den Osterferien wichtige Informationen herausgegeben.

Es finden keine weiteren Öffnungsschritte statt, sodass sich für den Unterricht unserer Schülerinnen und Schüler zunächst nichts Wesentliches ändert.

NEU ist die Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Wir werden allen Schülerinnen und Schülern der ARS ein Angebot vor Ort machen, sich zweimal wöchentlich in der Schule testen zu lassen.

Alle uns aktuell vorliegenden Informationen (Stand 13.04.21) erhalten Sie als Elternbriefe (Schulleiter und Kultusministerium) im DOWNLOAD-Bereich. Sie erhalten das Anschreiben des Kultusministers dort auch in den Sprachen:

  • einfache Sprache
  • Arabisch
  • Englisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Türkisch

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen. Bitte besuchen Sie daher vor dem Schulstart am 19.04. nochmals diese Webpräsenz. Vielen Dank!

ARS-Schulleitung

von Adolf-Reichwein-Schule