Adolf-Reichwein-Schule
Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
Wiesenau 30
61267 Neu-Anspach
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Die Schülerinnen und Schüler sollen während des Betriebspraktikums Informationen sammeln über Arbeitsplätze, Arbeitsvorgänge und Arbeitsbedingungen innerhalb eines Betriebs, sowie den inneren Aufbau des Betriebs und dessen Verflechtungen in einem bestimmten Wirtschaftsraum kennen lernen. Darüber hinaus sollen die im Betriebspraktikum gewonnenen Erfahrungen und Einsichten zu einer kritischen Berufswahlentscheidung der Schülerinnen und Schüler beitragen. Letzteres ist für die Jugendlichen, die nach Klasse 9 die Schule verlassen, von besonderer Wichtigkeit.
Für die alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 wird ein zweiwöchiges Betriebspraktikum vom
27.09.2021 - 08.10.2021
durchgeführt. Terminänderungen können dem aktuellen Terminplan entnommen werden.
Die Arbeitszeit beträgt von Montag bis Freitag in der Regel 6 Stunden täglich. Geringe Abweichungen sind aus betrieblichen und fahrtechnischen Gründen möglich.
Das Betriebspraktikum ist eine verpflichtende Schulveranstaltung. Es nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 daran teil. Die Vorbereitung geschieht im Fach Gesellschaftslehre/Arbeitslehre. Die Klassenlehrerinnen bzw. der Klassenlehrer leitet das Betriebspraktikum seiner Klasse. Sie/ Er hat die Aufgabe, die Schüler und Schülerinnen regelmäßig in den Betrieben zu besuchen, zu betreuen und arbeitet dort mit den Betreuern in dem jeweiligen Betrieb zusammen. Die Praktikumsergebnisse müssen von den Schülern/innen schriftlich festgehalten werden.
Alle Schülerinnen und Schüler, die an einem Betriebspraktikum teilnehmen, sind bei der Versicherung des Schulträgers gegen Ansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht versichert. Falls Erziehungsberechtigte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor.
Alle Schülerinnen und Schülerinnen sind gegen Arbeitsunfälle in der gesetzlichen Haftpflicht versichert. Für den Ersatz von Schäden, die ihnen nicht im Zusammenhang mit den ihnen übertragenen Tätigkeiten verursachen (z.B. mutwillige Beschädigung von Maschinen), haften bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.
Schülerinnen und Schüler, die ein „Hessenticket“ besitzen, können dieses auch während der Praktikumszeit in Anspruch nehmen. Bei allen anderen werden die nachgewiesenen Fahrtkosten innerhalb des Hochtaunuskreises nach Ablauf des Betriebspraktikums nach Maßgabe der Richtlinien zur Schülerbeförderung erstattet. Es ist jeweils die günstigste Fahrtmöglichkeit zu wählen.
Die Praktikumsplätze müssen von den Schülern und Schülerinnen, bzw. deren Eltern selbst gefunden werden und sollten im Hochtaunuskreis liegen. Praktikumsplätze außerhalb des Hochtaunuskreises müssen durch den Schulleiter genehmigt werden Eine Betreuung seitens der Schule kann dann nicht gewährleistet werden.
Die Schüler und Schülerinnen sollten sich möglichst frühzeitig um einen Praktikumsplatz bemühen und diesen der Schule mitteilen. Sie erhalten ein Formular, auf dem der Betrieb sein Einverständnis für das Praktikum erklärt. Diese Einverständniserklärung des Betriebes wird bei der Klassenlehrerin bzw. beim Klassenlehrer abgegeben oder vom Betrieb an die Schule zurückgeschickt.