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Gymnasiale Oberstufe

5. Prüfungsfach

Schülerinnen und Schüler können im fünften Prüfungsfach wählen zwischen einer

mündlichen Prüfung

- Meldung zu Beginn des Prüfungshalbjahres
- Aufgabenstellung durch den Prüfer
- 30 Minuten Vorbereitungszeit
- 20 Minuten Prüfung, davon etwa die Hälfte freier Vortrag

Präsentationsprüfung

- Meldung zu Beginn des Prüfungshalbjahres Q4
- Aufgabenstellung durch den Prüfer am letzten Tag der schriftlichen
  Prüfungen
- Bearbeitungszeit mindestens vier Schulwochen
- schriftliche Dokumentation (ohne Bewertung)
- medienunterstützter Vortrag mit Kolloquium (30 Minuten)
  (Der Beurteilungsbogen gibt Hinweise auf die Anforderungen.)

besonderen Lernleistung

- Meldung zu Beginn des Halbjahres Q3
- Aufgabenstellung durch den Prüfling in Absprache mit dem Prüfer
- Genehmigung des Themas durch die Schulleiterin
- schriftliche Dokumentation (bewertet); Abgabe am letzten Tag der
  schriftlichen Prüfungen
- Kolloquium (20 Minuten)