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Gymnasiale Oberstufe

Zulassung

Die Schülerinnen und Schüler melden sich am Anfang des Prüfungshalbjahres (Februar) zur Prüfung. Zu diesem Zeitpunkt legen sie die fünf Prüfungsfächer und so weit möglich die Prüfer fest. Gleichzeitig erklären sie verbindlich, wenn im 5. Prüfungsfach eine Präsentation berücksichtigt werden soll. Die Meldung zu einer besonderen Lernleistung muss bereits zu Beginn des Halbjahres Q3 (Stufe 13) erfolgen.

Mit EDV-Unterstützung wird dann geprüft, ob alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind:

  • Bedingung über die Verweildauer
    (OAVO §3)
  • Verpflichtung bzgl. der zweiten Fremdsprache
    (OAVO §14)
  • Besuch der verbindlichen Kurse
    (Anlage 7)
  • Grund-und Leistungskurse mit entsprechender Punktzahl
    (OAVO §26)
    Dabei werden für die noch nicht abgeschlossenen Kurse aus Q4 jeweils 15 Punkte in Rechnung gestellt!

Nachdem die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und die Noten des Halbjahres Q4 feststehen, erfolgt eine erneute Prüfung des Leistungsstandes, um die Zulassung zur mündlichen Prüfung auszusprechen.