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Gymnasiale Oberstufe

Fachhochschulreife

Für den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife ist der Besuch von mindestens zwei Halbjahren der Qualifikationsphase erforderlich. Sie kann also frühestens nach Q2 (Stufe 12) erworben werden.

Bedingungen (§48 OAVO):

  • 11 Grundkurse – insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung
  • Zwei Leistungsfächer mit je zwei Kursen – mindestens 40 Punkte in doppelter Wertung
  • Unter diesen Kursen müssen sich befinden je zwei Halbjahreskurse in
    • Deutsch
    • einer Fremdsprache nach § 14 OAVO
    • Politik und Wirtschaft oder Geschichte
    • Mathematik
    • einer Naturwissenschaft
  • aus anderen Fächern höchstens zwei Kurse
  • Minderleistungen (weniger als 05 Punkte) höchstens in zwei Leistungskursen und 4 Grundkursen (s. o.) zulässig, kein Kurs mit 00 Punkten
  • Gesamtpunktzahl (mindstens 95, höchstens 285) ergibt die Durchschnittsnote (Anlage 12 OAVO Umrechnungstabelle )

Wurden mehr als zwei Halbjahre der Qualifikationsphase besucht, so müssen die Leistungs- und Grundkurse aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren einbezogen werden. Die Auswahl der beiden Halbjahre erfolgt für jedes Fach gesondert.



Die Schule erteilt das Zeugnis der Fachhochschulreife nach Vorlage folgender Unterlagen:

  • Zeugnis mit dem Vermerk über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
  • Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit. (Diese muss nach dem schulischen Teil nachgewiesen werden.)
    Nach § 48 OAVO kann dies z. B. sein:
    • Abschlussprüfung in anerkanntem Ausbildungsberuf
    • mindestens einjähriges Berufspraktikum
    • freiwilliges soziales Jahr

Das Hessische Kultusministerium hat die Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife zusammengestellt.