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Schülervertretung

Aktivitäten

Die Aktivitäten der Schülervertretung (SV) sind sehr weitläufig und wichtig. Eine wichtige Aktivität der SV ist die Teilnahme an der Schulkonferenz. Die SV der ARS ist auch im Kreisschülerrat vertreten, sowie in der Gesamtkonferenz der ARS. Organisation schulischer Veranstaltungen gehört ebenfalls zu den Aufgaben und Aktivitäten unserer SV. Hierzu zählen unter anderem die Fachingsfeier für die Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie ein Mittel- und Oberstufensporttunier.

Die Schulkonferenz ist die wichtigste Konferenz der Adolf-Reichwein-Schule. Sie ist deshalb so wichtig, weil dort das Schulprogramm beschlossen wird sowie über den schuleigenen Haushalt entschieden wird. Die Schulkonferenz hat ein Mitspracherecht über alle wichtigen Entscheidungen, die in der Schule getroffen werden und ist die einzige Konferenz, in der die SV ein Abstimmungsrecht besitzt. Um sich als Kandidat für die Schulkonferenz aufstellen lassen zu können muss mindestens die 8. Klasse besucht werden.

In der Gesamtkonferenz ist die SV auch dabei. Jedoch nimmt die SV an dieser Konferenz nur beratend teil. Die Gesamtkonferenz ist das wichtigste Gremium nach der Schulkonferenz, weil dort alle wichtigen Dinge besprochen werden, die den Unterricht betreffen. In der Gesamtkonferenz werden meist auch Beschlussvorschläge für die Schulkonferenz gefasst. Alle wesentlichen Neuerungen, die die ARS betreffen, werden dort bekannt gegeben.

Fachkonferenzen finden einige Male in einem Schuljahr statt. Sie werden von dem Fachbereichsleiter einberufen. Dort wird über fachspezifische Dinge gesprochen, wie z. B. über die Anschaffung neuer Bücher oder die Umsetzung neuer Rahmenbedingungen. In einem gewissen Rahmen können die Fachkonferenzen auch über die Anzahl der Klassenarbeiten entscheiden. Auch hier nehmen Vertreter der SV beratend teil.

Für die Schülerschaft lohnt es sich hier vertreten zu sein, da Lehrerinnen und Lehrer meist bereit sind dort die Meinung der Schüler zu berücksichtigen.

Der Kreisschülerrat setzt sich für die Interessen der Schülerschaft auf Kreisebene ein. In kreisfreien Städten nennt sich der Kreisschülerrat Stadtschülerrat (SSR). Der KSR setzt sich zusammen aus zwei Delegierten pro Schule sowie zwei Stellvertretern. Der KSR wählt eine/n Delegierte/n und einen Stellvertreter/in in den Landesschülerrat.