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Antworten auf häufig gestellte Elternfragen (FAQ)

1. Können wir sicher damit rechnen, dass unser Kind in eine Bläserklasse kommt, wenn wir dies wünschen?

Wenn die Anmeldezahlen passen, bilden wir in der Regel eine 2. Bläserklasse.

2. Wir möchten unserem Kind für den Besuch der Bläserklasse anmelden. Gibt es hier Beschränkungen?

In der Regel gibt es immer genügend Anmeldungen für eine Bläserklasse pro Jahrgang. In den letzten Jahren war das Interesse so groß, dass wir immer zwei Bläserklassen einrichten konnten. 

3. Wann und wie erfolgt jeweils eine Einstufung oder eine Umstufung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch?

Die Erst-Einstufung beschließt die Klassenkonferenz am Ende der 6. Klasse, in Vorbereitung auf die Stufe 7, entsprechend den individuellen Fähigkeiten des Kindes. Mögliche Umstufungen finden zu allen Halbjahrsterminen statt. Die Eltern haben bei der ersten Einstufung oder bei einer Herabstufung ein Einspruchsrecht für ein Schulhalbjahr. Nach diesem halben Jahr wird erneut geprüft, ob die Schülerin/der Schüler mit Erfolg in dem Kurs weiterhin mitarbeiten kann. Ist das der Fall, kann sie/er in dem Kurs bleiben. Wenn andauernde Misserfolge das Kind demotivieren, wird das Kind nach diesem halben Jahr in das niedrigere Niveau eingestuft, um „wieder Fuß zu fassen."

4. Was sind die Voraussetzungen für eine Einstufung in die gymnasiale bzw. Real-Abschlussklasse?

Bei einem mindestens ausreichenden Abschluss von drei A-Kursen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder bei einem mindestens ausreichenden Abschluss von zwei A-Kursen und einen B-Kurs (dieser mit mindestens voll befriedigenden Leistungen) erfolgt die Einstufung in die gymnasiale Abschlussklasse. Entsprechendes gilt für B- und C-Kurse für die Einstufung in eine Realschulabgangsklasse.

5. Wie geht die Schule mit Konflikten zwischen Schülern um?

Wichtig ist für uns die Atmosphäre des Vertrauens, die Schüler ermutigt sich an Lehrkräfte, an die Konfliktlotsen, die Vertrauenslehrerin oder auch an die Schulleitung zu wenden, wenn sie sich gemobbt fühlen oder mit einem Konflikt allein nicht fertig werden. Zusätzlich werden die Schulvereinbarung und Hausordnung in allen Lerngruppen besprochen, um den Schülerinnen und Schülern die Regelungen einsichtig zu machen.

Bei akuten Problemen halten wir es für wichtig zügig zu handeln, beide Seiten zu hören, zu vermitteln und, wenn es nötig ist oder die Einsicht fehlt, auch mit Sanktionen zu reagieren.

Andauernde Konflikte und ein Gefühl der Unsicherheit hindern am Lernen; eine positive Lernatmosphäre herzustellen, ist wichtiges Anliegen der Adolf-Reichwein-Schule.

6. Können Schüler der gymnasialen Abgangsklassen auch den Mittleren Bildungsabschluss erwerben?

Selbstverständlich. Mit der Versetzung in die Klasse 11 der gymnasialen Oberstufe haben die Schüler der Gymnasialklassen den Mittleren Bildungsabschluss. Die Versetzung in die Oberstufe ist dem Mittleren Bildungsabschluss gleichgestellt. Die Gleichstellung wird auf Wunsch auch ausdrücklich bestätigt, wenn der Schüler/die Schülerin die Schule vor dem Abitur oder der Fachhochschulreife verlässt.

7. Nach wie viel Jahren machen die ARS-Schüler ihr Abitur?

Die verkürzte Schulzeit mit der Komprimierung der Lerninhalte des Gymnasiums auf 8 Jahre gibt es an den integrierten Gesamtschule nicht. Da an den G8-Gymnasien bereits in der 6. Klasse mit der zweiten Fremdsprache und Physik begonnen wird, an einer IGS hier aber bis zur 8. Klasse Durchlässigkeit besteht, ist die Mittelstufe an einer integrierten Gesamtschule unverändert 6 Jahre. Das Abitur machen unsere Schüler also nach 9 Jahren. Dieser Gewinn an Zeit erlaubt Lernen ohne zeitlichen Druck gerade in den nicht einfachen Jahren der Pubertät.

An einer integrierten Gesamtschule gibt es keine Nichtversetzung bzw. Wiederholung eines ganzen Schuljahres, wenn für eine Hauptfach-5 ein Ausgleich fehlt. An Realschulen oder Gymnasien kostet dies einem nicht kleinen Teil der Schüler ein weiteres Jahr und nicht geringe Frustration.

8. Können Schüler mit dem Realschulabschluss Abitur machen?

Bei einem Abschlusszeugnis mit im Durchschnitt besser als befriedigenden Leistungen (auch in den Hauptfächern) können die Schüler in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden. Wenn sie bisher nur eine Fremdsprache gelernt haben, bietet die ARS als zweite neu beginnende Fremdsprache Spanisch an, die dann bis zum Abitur belegt werden muss.

9. Warum haben die Lehrer eigene Klassenräume und die Schüler wechseln in den Pausen?

  • Diese Raumzuweisung erleichtert binnendifferenzierten Unterricht je nach individuellen Lernvoraussetzungen. Denn die Lehrkräfte haben entsprechendes Material in ihrem Raum.
  • Die Schüler bewegen sich zwischen den Stunden und es gibt in den Pausen weniger Streit.
  • Die betreffende Lehrkraft ist für den Raum verantwortlich und gestaltet ihn. Der Raum ist nur offen, wenn eine Lehrkraft anwesend ist. Deswegen sind die Räume weniger verschmutzt und es gibt weniger Schäden, was auch bei der Schulinspektion durch das Hessische Kultusministerium im Jahre 2010 sehr positiv bewertet wurde.
  • Die Stufen 5/6 sind vom Lehrer-Raum-Prinzip ausgenommen.