Adolf-Reichwein-Schule
Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
Wiesenau 30
61267 Neu-Anspach
Telefon: 06081 94319-0
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E-Mail: ars-anspach@ars.hochtaunuskreis.net
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Wenn die Anmeldezahlen passen, bilden wir in der Regel eine 2. Bläserklasse.
In der Regel gibt es immer genügend Anmeldungen für eine Bläserklasse pro Jahrgang. In den letzten Jahren war das Interesse so groß, dass wir immer zwei Bläserklassen einrichten konnten.
Die Erst-Einstufung beschließt die Klassenkonferenz am Ende der 6. Klasse, in Vorbereitung auf die Stufe 7, entsprechend den individuellen Fähigkeiten des Kindes. Mögliche Umstufungen finden zu allen Halbjahrsterminen statt. Die Eltern haben bei der ersten Einstufung oder bei einer Herabstufung ein Einspruchsrecht für ein Schulhalbjahr. Nach diesem halben Jahr wird erneut geprüft, ob die Schülerin/der Schüler mit Erfolg in dem Kurs weiterhin mitarbeiten kann. Ist das der Fall, kann sie/er in dem Kurs bleiben. Wenn andauernde Misserfolge das Kind demotivieren, wird das Kind nach diesem halben Jahr in das niedrigere Niveau eingestuft, um „wieder Fuß zu fassen."
Bei einem mindestens ausreichenden Abschluss von drei A-Kursen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder bei einem mindestens ausreichenden Abschluss von zwei A-Kursen und einen B-Kurs (dieser mit mindestens voll befriedigenden Leistungen) erfolgt die Einstufung in die gymnasiale Abschlussklasse. Entsprechendes gilt für B- und C-Kurse für die Einstufung in eine Realschulabgangsklasse.
Wichtig ist für uns die Atmosphäre des Vertrauens, die Schüler ermutigt sich an Lehrkräfte, an die Konfliktlotsen, die Vertrauenslehrerin oder auch an die Schulleitung zu wenden, wenn sie sich gemobbt fühlen oder mit einem Konflikt allein nicht fertig werden. Zusätzlich werden die Schulvereinbarung und Hausordnung in allen Lerngruppen besprochen, um den Schülerinnen und Schülern die Regelungen einsichtig zu machen.
Bei akuten Problemen halten wir es für wichtig zügig zu handeln, beide Seiten zu hören, zu vermitteln und, wenn es nötig ist oder die Einsicht fehlt, auch mit Sanktionen zu reagieren.
Andauernde Konflikte und ein Gefühl der Unsicherheit hindern am Lernen; eine positive Lernatmosphäre herzustellen, ist wichtiges Anliegen der Adolf-Reichwein-Schule.
Selbstverständlich. Mit der Versetzung in die Klasse 11 der gymnasialen Oberstufe haben die Schüler der Gymnasialklassen den Mittleren Bildungsabschluss. Die Versetzung in die Oberstufe ist dem Mittleren Bildungsabschluss gleichgestellt. Die Gleichstellung wird auf Wunsch auch ausdrücklich bestätigt, wenn der Schüler/die Schülerin die Schule vor dem Abitur oder der Fachhochschulreife verlässt.
Die verkürzte Schulzeit mit der Komprimierung der Lerninhalte des Gymnasiums auf 8 Jahre gibt es an den integrierten Gesamtschule nicht. Da an den G8-Gymnasien bereits in der 6. Klasse mit der zweiten Fremdsprache und Physik begonnen wird, an einer IGS hier aber bis zur 8. Klasse Durchlässigkeit besteht, ist die Mittelstufe an einer integrierten Gesamtschule unverändert 6 Jahre. Das Abitur machen unsere Schüler also nach 9 Jahren. Dieser Gewinn an Zeit erlaubt Lernen ohne zeitlichen Druck gerade in den nicht einfachen Jahren der Pubertät.
An einer integrierten Gesamtschule gibt es keine Nichtversetzung bzw. Wiederholung eines ganzen Schuljahres, wenn für eine Hauptfach-5 ein Ausgleich fehlt. An Realschulen oder Gymnasien kostet dies einem nicht kleinen Teil der Schüler ein weiteres Jahr und nicht geringe Frustration.
Bei einem Abschlusszeugnis mit im Durchschnitt besser als befriedigenden Leistungen (auch in den Hauptfächern) können die Schüler in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden. Wenn sie bisher nur eine Fremdsprache gelernt haben, bietet die ARS als zweite neu beginnende Fremdsprache Spanisch an, die dann bis zum Abitur belegt werden muss.